Alternativmedizin vom BGH gestärkt |
Beigesteuert von Stefan Burghardt | |
Monday, 02 January 2006 | |
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied in seinem Urteil vom 6.12.2005 (AktZ.:1 BvR 347/98), dass die gesetzliche Krankenversicherung bei schwer Kranken auch alternative Heilmethoden bezahlen muss, wenn diese einen begründete Hoffnung auf Heilung bietet oder eine spürbare Verbesserung des Krankheitsverlaufes besteht - sofern die Schulmedizin keine Therapiemöglichkeit mehr sieht. In dem Verfahren befanden die Verfassungsrichter das vorangehend 1997 gefällte Urteil des Bundessozialgerichtes "mit der grundsätzlich garantierten allgemeinen Handlungsfreiheit, dem Sozialprinzip und dem Grundrecht auf Leben als nicht vereinbar". Externe Links zu: - 1. BGH-Urteil im Original nachlesen - 2. ZDF-Pressebericht - 3. ZDF-Mediathek Videobeitrag - 4. Stern.de Pressebericht Quelle: Heilpraktiker-Online.com HP-Newsletter, Ausgabe: 01/2006 |
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Letztes Update ( Monday, 02 January 2006 ) |
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