Die Procain Lüge (Teil2/2) |
Beigesteuert von Friedrich Schelberg | |
Tuesday, 19 February 2008 | |
Zu Statistiken und anderen Ungereimtheiten. - In diesem 2. Teil (Teil 1) möchte ich einige Ungereimtheiten an die Öffentlichkeit bringen. Die deutsche Arzneimittelkommission hat dem Bundesrat ein Gesetz vorgelegt, welches besagt, dass es den Heilpraktikern ab dem 1. April 2006 verboten sein soll, die Neuraltherapie im alten Umfang anzubieten. Dies ist nachzulesen im Heilpraktikerforum, bei den verschiedenen Landesverbänden der Heilpraktiker, dem Dachverband Deutscher Heilpraktiker und bei der Arzneimittelkommission im Bundesministerium. Die konstruierte Verordnung gegen Heilpraktiker oder "Der manipulierte Stich". Von Friedrich Schelberg (Autor). * Taschenbuch: 148 Seiten * Verlag: Bohmeier, J; Auflage: 1 (4. Februar 2008) * Sprache: Deutsch * ISBN-10: 389094521X * ISBN-13: 978-3890945217 Begründung: die Anwendung von Lokalanästhetika soll gefährlich sein. Der Kommission liegen 627 Fälle vor, die eindeutige Arzneimittelnebenwirkungen aufzeigen, darunter auch 30 Todesfälle. Das ist ein dramatischer Zustand. Die Arzneimittelkommission empfiehlt deshalb, den Heilpraktikern nur noch die intrakutane Injektion zuzustehen, damit keine weiteren Fälle dieser Art auftreten. Heilpraktiker haben nicht die Möglichkeit, bei einer eventuell auftretenden Nebenwirkung kompetent zu handeln So die Risikobewertung des Ministeriums. Nun schauen wir uns einmal diesen Text genauer an und hinterfragen diesen. Arzneimittelnebenwirkungen und Todesfälle müssen amtlich gemeldet werden - nur in besonderen Datenbanken erfasst, die der Allgemeinheit normalerweise nicht zugänglich sind, die den Heilpraktikerverbänden im Dezember 2005 nicht zugänglich waren. - Arzneimittelnebenwirkungen und Todesfälle müssen an den Pharmahersteller gemeldet werden. - laut Aussage der beiden größten Hersteller von Prokain, liegen keine weiteren Erkenntnisse von gefährlichen Nebenwirkungen vor, als die schon seit Jahrzehnten bekannten. Laut Aussage dieser Hersteller ist bisher kein Bericht offenkundig geworden, dass ein Heilpraktiker einen Todesfall durch Prokain hervorgerufen hätte. Bei Todesfällen ist laut der Rechtsgrundlage über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes vom 4.Juli 1957 (BGBl. I S. 694), in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.März 1980 (BGBl. I S.308) geändert durch § 26 des Melderahmengesetzes (MRRG) vom 16.August 1980 (BGBl. I S.1429)zu verfahren: Todesursachenstatistik, Code 23211: Erläuterung: Grundlage der Todesursachenstatistik sind die von den Ärzten ausgestellten Leichenschauscheine, sowie die von den Standesämtern ausgestellten Sterbefallzählkarten. Die Eintragungen zur Todesursache im Leichenschauschein werden gemäß den Regeln der Internationalen Klassifikation der Krankheiten, Verletzungen und Todesursachen ( ICD ) verschlüsselt. Die Todesursachenstatistik wird unikausal aufbereitet, d.h. von den Eintragungen im Leichenschauschein, die als Kausalkette von dem unmittelbar zum Tode führenden Leiden bis zum Grundleiden zurückführen, wird nur das Grundleiden für die Todesursachenstatistik erfasst. Das soll heißen, es liegt demnach am eigentlichen Grundleiden des Patienten, dass dieser verstorben ist, nicht etwa an irgend welchen anderen Gegebenheiten. Alles Auslegungssache Wie bereits gesagt, dass soll es heißen. Aber die Medizin hat ja noch andere Statistiken, die dem widersprechen. Nehmen wir z.B. die Statistik aus den 80er Jahren, als es in Deutschen Krankenhäusern jährlich zu über 40.000 Todesfällen kam – zu Todesfällen von Patienten, die nicht an der Krankheit gestorben sind, weshalb diese eingewiesen wurden. Man merke, dass war in den 80ern. Oder nehmen wir eine Statistik aus Österreich, die sich mit falschen Diagnosen beschäftigt – einem Artikel zufolge haben Pathologen (böse Zungen behaupten, diese seien postmortale Klugscheißer...) bestätigt, dass etwa 80% der internistisch diagnostizierten Patienten falsch therapiert würden, weil die Diagnose entweder nicht vollständig, oder nicht korrekt waren. Oder nehmen wir die direkten, oder indirekten Todesfälle durch verabreichte Medikamente, deren Zahl nirgendwo auftaucht. Vielleicht sollten die Statistischen Bundes- und Landesämter auch einmal die Krankenpfleger und Schwestern befragen, oder die Verbliebenen der verstorbenen Patienten... Das Statistiken zielorientiert ausgelegt werden können, wie der jenige, der damit beauftragt wurde, ist hinreichend bekannt. Der Patient, die Medizin und Europa Das unser Medizinalwesen meiner Meinung nach medizinisch befriedigend funktioniert, aber dennoch mehr als profitorientiert arbeitet, ist jedem Mediziner und in Pflege Arbeitendem bewusst. Dass der Patient, der Mensch, das Individuum damit immer weiter ins Abseits gerät, ist keine Verdrehung von Tatsachen. Das nicht mehr die Ärzte die Medizin gestalten, sondern die Pharmaindustrie, die Medizinischen Hochschulen, Universitäten, das „ärztliche“ Management der Kassenärztlichen Verwaltungen und die Krankenkassen, weiß jeder praktizierende Arzt zu beklagen. Aber das ist nicht das eigentliche Thema dieser Veröffentlichung, lediglich ein kleiner Einblick, warum anders denkenden und praktizierenden Therapeuten das Leben schwer gemacht werden soll. Weiterhin gibt es da noch die Politik, die sich rühmt, abgesehen von Ihrer jämmerlichen Gesundheitspolitik, ein „gemeinsames Europa“ aufbauen zu wollen. Es schleicht sich der Gedanke auf, das es irgendwelche geheimen Verträge mit anderen Staaten geben muss, indem es beschlossene Sache ist, Deutschland der EU anzugleichen, nicht zu integrieren. Wo anders (EU) gibt es keinen Heilpraktikerberuf, nicht so viele homöopathische Einzel- und Komplexmittel, nicht diese Vielfalt von Therapien (außer vielleicht in den USA). Also wird versucht, all das, was Deutschland für seine Bürger bisher ausgezeichnet hat, zu verbieten. Nur so ist zu verstehen, dass zum Beispiel viele, der seit Jahrzehnten bestehenden und bewährten Phytotherapeutika und Homöopathika, die die Regierung nun unter dem Deckmantel der Risikoabschätzung und Arzneimittelnachzulassung unter horrenden Kosten abschaffen lässt. Durch diese Praxis politika sind schon etliche kleine Pharmafirmen und Zulieferer untergegangen. Das brachte zwar Geld ins Staatssäckel, aber der immense volkswirtschaftliche Schaden ist nicht überschaubar. Das sich diese Arzneimittelhersteller und die anthroposophischen Ärzte damit scheinbar abgefunden haben, ist schon traurig genug – aber zu umgehen. Arbeits- und Berufsverbot Nun versucht man, den Heilpraktikern nicht nur die Mittel indirekt zu verbieten, nein, nun will man uns noch die Therapien versagen. Und das mit scheinbar widersprüchlichen Aussagen gegenüber dem Bundesrat, der dieses Gesetz zu verabschieden hatte. Wer noch glaubt, dass der Berufsstand der Heilpraktiker einer Form des Artenschutzes (Berufsstandschutz) unterliegt, irrt. Die Regierung versucht seit Jahren, dem Berufsstand der Heilpraktiker das Wasser abzugraben. Alles führt scheinbar in Richtung uniformes Europa. Speichelleckend versuchen deutsche Politiker sich anzubiedern. Aber wie auch bei all den anderen Bemühungen, lässt die noch übrig gebliebene deutsche Kultur viele Federn und blutet langsam aus. Die oben angesprochene Todesursachenstatistik ist nicht Bestandteil der Begründung – wie soll sie auch. Dem BfArM liegen Spontanberichte vor, Berichte von Ärzten, die in einer sogenannten Spontanberichtsdatenbank gesammelt werden. Berichte von Ärzten und Kliniken, die durch gewisse Umstände Arzneimittelnebenwirkungen u./o. Todesfälle zu beklagen haben. Das Bundesinstitut war so freundlich und stellte mir die 30 Todesfälle zur Durchsicht zu. Scheinbar ganz problemlos – was mich sehr erstaunt hat – denn erstens ist bisher scheinbar niemand von den Heilpraktikerverbänden auf die Idee gekommen, diese Datenbank einmal unter die Lupe zu nehmen und zweitens niemand auf die Idee gekommen, diese Todesfälle auf die Richtigkeit der Argumentation zu prüfen... Und wie bereits erwähnt, gab es keinen einzigen Todesfall durch Heilpraktiker, keinen Todesfall durch Prokain ohne Zusatzstoffe, nichts, was darauf schließen ließe, dass sich die Heilpraktiker irgendeiner Schuld bewusst sein müssten. Allerdings geben diese über 600 Seiten Aufschluss über etliche Ungereimtheiten. Liebe Kollegen der Verbandsführung, diese Tatsache ist ebenfalls dramatisch und auch sehr traurig. Aber sie spricht für sich. Schlusswort Inwieweit das Gesetz zu kippen ist, oder nachgebessert werden muss, ist unklar. Klar ist, dass die Politik mit großen Kraftanstrengungen versucht, die Heilpraktiker auszulöschen. Ob da gegebenenfalls noch die Ärzteverbände, die Pharmaindustrie und die Kassen involviert sind, wird wohl im Dunklen bleiben. Betrachtet man das ganze Szenario, ist es nur noch traurig. Abzuwarten ist nun nur noch den Todesstoß, das lex contra Heilpraktiker. Zum Artikel - Die Procain-Lüge (Teil 1) Friedrich Schelberg Heilpraktiker Schartauer Allee 10 23559 Lübeck Tel./Fax: 0451 – 22010 |
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