Akupunktur künftig Regelleistung der GKV |
Beigesteuert von Stefan Burghardt | |
Monday, 01 May 2006 | |
Im Beschluss vom 18.4.06 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Körperakupunktur bei Rücken- und Kniebeschwerden (Schmerzen) als Regelleistung für Patienten der gesetzlichen Krankenkassen beschlossen. Auf der Grundlage des Sozialgesetzbuch Nr. 5, in dem der Gesetzgeber den gesundheitspolitischen Rahmen vorgibt, konkretisierte das Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern, wie die ambulante oder stationäre - von Vertragsärzten durchzuführende - medizinische Akupunkturbehandlung ausreichend, zweckmässig und wirtschaftlich im Rahmen des Leistungskataloges der GKV auszusehen hat. Externe Links zu: WebSite des Gemeinsamen Bundesausschusses Beschluss des Gremiums zur Akupunktur Pressemitteilung des Gremiums - Kassenleistung bei Rücken- u. Knieschmerzen Quelle: Heilpraktiker-Online.com Newsletter, Ausgabe 05/2006 |
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