Impressumspflicht neu geregelt |
Beigesteuert von Stefan Burghardt | |
Monday, 02 June 2008 | |
Seit dem 1. März 2007 gilt das neue Telemediengesetz (TMG). Es ersetzt in angepasster Form das bis dahin gültige Teledienstegesetz (TDG). Ebenso treten damit das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) und der Mediendienstestaatsvertrag (MDStV) außer Kraft. Für alle Webseitenbetreiber sind die Änderungen / Neuerungen von hinreichend maßgeblichem Interesse, als dass u.a. ein nicht gesetzeskonformes Impressum zu kostenpflichtigen Abmahnungen führen kann. Der Jurist Dr. Stephan Ott faßt in einem Artikel der Zeitschrift Telepolis des Heise Verlages die neuen Regelungen und wichtigsten Punkte allgemeinverständlich auch für Nicht-Experten zusammen. Externer Link: Artikel von Telepolis, Heise-Verlag Externer Link: Neue Impressumspflichten, von Dr. Stephan Ott Auf der WebSite der Hamburger Kanzlei Dr. Bahr wird mit 13 Fragen und Antworten auf das neue Telemediengesetz eingegangen. Externer Link: 13 Fragen zum neuen Telemediengesetz, Kanzlei Dr. Bahr Quelle: Heilpraktiker-Online.com Newsletter, Ausgabe: 06/2008 |
|
Letztes Update ( Tuesday, 03 June 2008 ) |
< zurück | weiter > |
---|
Hauptmenü
Home |
Themen |
Blog |
Download Bereich |
Heilpraktiker Gebührenverzeichnis |
Die öffentliche HP-Adress-Datenbank |
WebLinks |
________________________ |
Partner Server |
Heilpraktiker-Shop.com |
PatientsVita.de |
Praxissoftware.Net |
Heilpraktiker-Software.com |