Eine Auswertung der Online-Adressdatenbank ist ausdrücklich untersagt.
(Das Landgericht Düsseldorf hat in einem vom 23. April 2003 veröffentlichten Urteil festgestellt, dass das Auslesen von E-Mail-Adressen aus fremder Datenbanken einen Verstoß gegen Urheber- und Wettbewerbsrecht darstellt.)
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